deine Anreise

deine Ansprechpartner:

Schlüsselhalterin:Lydia Kessler

Tel.Nr. +43 (0) 664 99241845

 

Am Anreisetag bitte ca. eine Stunde vorher bei Trude per Telefon melden, damit eine reibungslose Schlüsselübergabe erfolgen kann!


Eigentümer: Arnold Sampl & Trude Gappmayr

Tel.Nr. +43(0) 664 4133628

email: dahoam@moarhofer.at

5581 St. Margarethen


Anreise mit Auto:

Maut - Rückvergütung

Da der Lungau hinter den Bergen bei den sieben Zwergen liegt,  wurde dieser mit kostenintensiven Tunneln mit dem Rest der Welt verbunden - böse Zungen behaupten, was Gott getrennt hat, sollte der Mensch nicht verbinden... aber nichts desto trotz, der Tunnel wurd gebaut - in den 70er Jahren - um diese Annehmlichkeit in den Lungau, schnurrgerade per Autobahn und ohne risikoreiche Passüberquerungen zu kommen, bezahlt man nun die Maut: eine Einzelfahrt kostet derzeit € 11,50 - diese Sondergebühr wird von uns gerne rückvergütet!


Anreise per Flug:

In Salzburg, Klagenfurt und München befinden sich die meistgenutzten Flughäfen von Reisenden, die den Lungau als Ziel haben. Der verkehrstechnisch beste Flughafen ist der Salzburger Airport - welcher samstags im Winter schnell und günstig mit Sammeltransport erreichbar ist. Linien- und Charterflugpläne sowie Buchungsmöglichkeiten finden Sie auf der jeweiligen Airport-Website.

Flughafen Salzburg - 115 km entfernt mit Airport - Shuttle Dienst ist was die verkehrstechnische Anbindung an den Lungau bedeutet,der attraktivste:

weitere nahe gelegene Flughäfen:

Flughafen München - 284 km enfernt 

Flughafen Klagenfurt - 125 km entfernt

Autobahn-Vignette

für PKW bis 3,5 t:

10 Tagesvignette: € 9,50

2 Monatsvigentte: € 27,80

für Motorräder:

10 Tagesvignette: € 5,50

2 Monatsvignette: € 13,90


Airport-Shuttle

Das Bus- und Taxiunternehmen Lehenauer ist ein kompetenter Ansprechpartner was den Airport-Shuttle-Service betrifft:

Airport Shuttle



Winterreifenpflicht in Österreich

Wann gilt die Winterreifen-Pflicht?

Die Vorschrift zur Winterreifen-Pflicht gilt von 1. November bis 15. April (seit 1.1.2008) mit dem ausdrücklichen Zusatz "bei winterlichen Verhältnissen". Das heißt bei Schnee, Matsch oder Eis. Ausgenommen sind parkende Fahrzeuge. Als Alternative zu Winterreifen können mit Einschränkungen auch Schneeketten verwendet werden.

Vorsicht: Einfache Straßennässe beispielsweise kann bei Sinken der Temperatur zu Glatteis führen. In diesem Fall gilt die Winterreifenpflicht!